Norm
EO §7 EcRechtssatz
Das Titelgericht ist im Falle eines Exekutionsantrages an seine Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigungen mangels deren formeller Rechtskraft nicht gebunden und hat daher bei Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zustellung des Titels dessen Vollstreckbarkeit neuerlich zu prüfen; diese Verpflichtung geht auf die Rechtsmittelinstanzen über. (Hier: Überprüfung der Zustellung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001598Dokumentnummer
JJR_19830216_OGH0002_0030OB00193_8200000_001