RS OGH 1983/2/16 3Ob193/82, 3Ob101/86

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Veröffentlicht am 16.02.1983
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Norm

EO §7 Ec

Rechtssatz

Das Titelgericht ist im Falle eines Exekutionsantrages an seine Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigungen mangels deren formeller Rechtskraft nicht gebunden und hat daher bei Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zustellung des Titels dessen Vollstreckbarkeit neuerlich zu prüfen; diese Verpflichtung geht auf die Rechtsmittelinstanzen über. (Hier: Überprüfung der Zustellung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001598

Dokumentnummer

JJR_19830216_OGH0002_0030OB00193_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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