Norm
Rechtssatz
Der Konkurs steht einer Aufteilung der in §§ 81 Abs 1 und 83 Abs 1 EheG genannten Schulden im Sinne des § 92 EheG oder der Festlegung einer Ausgleichszahlung im Sinne des § 94 EheG nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer