Norm
ABGB §97Rechtssatz
Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus § 97 ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0009661Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020