Norm
StGB §55 Abs1Rechtssatz
Ermöglicht den Widerruf der bedingten Strafnachsicht auch dann, wenn bei Gewährung der Nachsicht jene Tat (Taten), die erst im nachträglichen Urteil erledigt wurde (wurden), schon bekannt und Gegenstand abgesonderter Verfolgung war (waren).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0091694Dokumentnummer
JJR_19830217_OGH0002_0120OS00008_8300000_002