RS OGH 1983/2/17 13Os161/82

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Veröffentlicht am 17.02.1983
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Norm

StGB §32

Rechtssatz

Das öffentliche Aufsehen, das die Aufdeckung eines Delikts und die prozessuale Abwicklung eines Straffalls erregt, darf kein bestimmendes Kriterium für die letztlich dem Täter auferlegte Sanktion sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090758

Dokumentnummer

JJR_19830217_OGH0002_0130OS00161_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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