Norm
StGB §32Rechtssatz
Das öffentliche Aufsehen, das die Aufdeckung eines Delikts und die prozessuale Abwicklung eines Straffalls erregt, darf kein bestimmendes Kriterium für die letztlich dem Täter auferlegte Sanktion sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090758Dokumentnummer
JJR_19830217_OGH0002_0130OS00161_8200000_001