Norm
ZPO §500 Abs2 IICRechtssatz
Eine Bewertungsrichtlinie für einen Rechnungslegungsanspruch ist im Gesetz nicht vorhanden. Das Gericht zweiter Instanz kann daher auch nicht gegen eine solche Richtlinie verstoßen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042494Dokumentnummer
JJR_19830222_OGH0002_0030OB00157_8300000_005