RS OGH 1983/2/22 3Ob157/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1983
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Norm

ZPO §500 Abs2 IIC

Rechtssatz

Eine Bewertungsrichtlinie für einen Rechnungslegungsanspruch ist im Gesetz nicht vorhanden. Das Gericht zweiter Instanz kann daher auch nicht gegen eine solche Richtlinie verstoßen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042494

Dokumentnummer

JJR_19830222_OGH0002_0030OB00157_8300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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