Norm
StGB §27 Abs1Rechtssatz
Wird in einem die Voraussetzungen des § 27 Abs 1 StGB erfüllenden Urteil eine bedingte Nachsicht des Amtsverlusts nicht ausgesprochen, dann ist mit Urteilsrechtskraft das Dienstverhältnis des verurteilten Beamten aufgelöst. Eine nachträgliche beschlußmäßig bedingte Nachsicht dieser Rechtsfolge ist unzulässig und zudem wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090525Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0110OS00018_8300000_001