Norm
MedienG §41Rechtssatz
Die Sondernorm des § 41 Abs 5 MedG hat in ihrem Regelungsbereich keinen sich mit dem § 444 Abs 1 StPO deckenden, sondern einen diese Bestimmung ergänzenden Inhalt und schließt daher die Anwendung des § 444 Abs 1 StPO nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0067914Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016