Norm
ARHG §11Rechtssatz
Eine Einschränkung der Auslieferung auf eine bestimmte Subsumtion des Täterverhaltens unter Ausschluß anderer, nach dem Recht des ersuchenden Staates idealkonkurrierender, gemäß dem Recht des ersuchten Staates aber (infolge Annahme unechter Idealkonkurrenz) nicht gesondert strafbarer Tatbestände ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0073361Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0110OS00026_8300000_001