Norm
ABGB §802Rechtssatz
Wenn das Ergebnis der Gläubigerkonvokation erst nach Eintritt der Rechtskraft des Exekutionstitels vorlag, kann die teilweise Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Befriedigung der betriebenen Forderung im Oppositionsprozeß geltend gemacht
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001159Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0030OB00068_8200000_001