Norm
ABGB §164aRechtssatz
Wurde die Klage nach ihrem Vorbringen nicht ausschließlich auf den Rechtsgrund der Bestreitung der ehelichen Abstammung gestützt, so verstößt die Umdeutung des in der Protokollarklage formulierten Begehrens im Sinne der Feststellung der Unwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses aus dem Grunde des § 164 a Abs 1 Z 2 ABGB nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048305Dokumentnummer
JJR_19830301_OGH0002_0050OB00712_8200000_001