Norm
StGB §185 Abs1Rechtssatz
Das "Ausüben der Herrschaft" über ein Luftfahrzeug besteht in der Realisierung einer eigenen, vom Willen des rechtlich Verfügungsberechtigten unabhängigen, unmittelbaren oder mittelbaren faktischen Verfügungsmacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095008Dokumentnummer
JJR_19830301_OGH0002_0100OS00147_8200000_002