Norm
Geo §545 Abs3Rechtssatz
Die dreigliedrige berufungsgerichtliche Entscheidung über das Zahlungsbegehren ist als nicht vollständig bestätigend anzusehen, wenn das Erstgericht den Bestand der eingewendeten Gegenforderung bis zur Höhe der Klageforderung verneinte, das Berufungsgericht hingegen über den Bestand der Gegenforderung überhaupt nicht entschied, sondern die Einwendung der Gegenforderung abwies.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0042575Dokumentnummer
JJR_19830308_OGH0002_0050OB00534_8300000_001