RS OGH 1983/03/09 6Ob780/82

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Rechtssatz

Bei einer Anfechtung eines Rechtsgeschäftes gestützt auf § 2 Z 3 AnfO sind bei entsprechendem Vorbringen der Beklagtenseite als Leistungen nach dem wahren Rechtsgeschäftswillen der Vertragsschließenden ausgetauscht werden sollten und welche Wertrelation die Vertragsschließenden dabei übereinstimmend zugrundelegten.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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