RS OGH 1983/3/9 1Ob544/83, 3Ob234/14d

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Norm

ZPO §405 DII

Rechtssatz

Die Feststellung der Ersatzpflicht für ganz bestimmt bezeichnete Schäden aus einem Ereignis ist gegenüber der Feststellung der Ersatzpflicht für alle Schäden aus diesem Ereignis ein Minus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041057

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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