Norm
ZPO §226 IIARechtssatz
Aus dem Unvermögen, das Klagebegehren entsprechend dem bestehenden Anspruch zu formulieren, kann keineswegs das Recht abgeleitet werden, ein über den allenfalls bestehenden Anspruch hinausgehendes Urteil zu erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0037395Dokumentnummer
JJR_19830322_OGH0002_0040OB00333_8200000_001