Norm
StGB §5 Abs1 BRechtssatz
Zur Wissenskomponente des bedingten Vorsatzes muss noch dazukommen, dass sich der Täter mit der Tatbildverwirklichung auch innerlich - bewusst und damit positiv, obgleich nicht unbedingt billigend (vgl 10 Os 10/82 mit Zitaten) - abgefunden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0088986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017