Norm
StPO §94Rechtssatz
Gelten auch für die im Verlauf einer Voruntersuchung gestellten Anträge des Anklägers auf Erlassung eines Haftbefehl gegen den Beschuldigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0097488Dokumentnummer
JJR_19830322_OGH0002_0100OS00051_8300000_003