Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Elternrechte und Pflichten sind höchste Werte. Sie können aber "verwirkt" werden, wenn auf Grund der Pflichtvergessenheit der Eltern andere die mit den pflichtgebundenen Elternrechten verbundenen Aufgaben am Kind erheblich besser zu erfüllen vermögen. Elternrechte und Kindesrechte sind bedeutsam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048679Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010