- 3 Ob 693/82
Entscheidungstext OGH 23.03.1983 3 Ob 693/82
Veröff: EvBl 1983/90 S 353 = ZVR 1984/176 S 184
- 2 Ob 153/83
Entscheidungstext OGH 13.09.1983 2 Ob 153/83
- 2 Ob 180/83
Entscheidungstext OGH 17.01.1984 2 Ob 180/83
- 8 Ob 41/85
Veröff: ZVR 1986/11 S 62
- 4 Ob 536/87
Veröff: SZ 60/189
- 8 Ob 66/87
Veröff: ZVR 1988/127 S 278
- 2 Ob 93/89
Beisatz: Grobes Verschulden, wenn eine zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unzureichende Splittstreuung vorgenommen wurde, um durch die schneebedeckte Fahrbahn im Interesse des Fremdenverkehrs ein einheitlich weißes Landschaftsbild zu erzielen. (T1)
Veröff: ZVR 1990/15 S 55
- 2 Ob 94/89
- 8 Ob 610/89
Veröff: ZVR 1990/120 S 311
- 2 Ob 17/90
Veröff: ZVR 1991/48 S 147
- 2 Ob 509/92
- 6 Ob 570/92
Veröff: ZVR 1993/49 S 121
- 1 Ob 42/95
Auch
- 5 Ob 2023/96b
Entscheidungstext OGH 26.03.1996 5 Ob 2023/96b
Vgl auch; Beisatz: Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des
§ 1319a ABGB fordert neben dem objektiv schweren Verstoß auch noch, dass dieser Verstoß subjektiv schwer anzulasten ist. (T2)
- 4 Ob 104/97s
Auch; Beisatz: Wird einer sich aus dem Wegezustand - also auch aus dem Zustand eines Straßengeländers als einer zum Weg gehörenden Anlage - ergebenden Gefahr durch lange Zeit nicht begegnet, dann ist dem Wegehalter grobes Verschulden vorzuwerfen. (T3)
Veröff: SZ 70/71
- 2 Ob 191/97w
Beis wie T2
- 2 Ob 314/99m
Beis wie T2; Beisatz: Ist einem der Leute des Halters die Gefährlichkeit auf Grund der mangelhaften Betreuung einer vereisten Straßenstelle bekannt, dann ist grobe Fahrlässigkeit nur auszuschließen, wenn die Betreuung aus zwingenden Gründen undurchführbar war. (T4)
- 2 Ob 298/00p
- 8 ObA 125/03w
Beisatz: Hier: Die Unterlassung der Streuung auch von Neuschnee bedeckten Eisflächen eines Parkplatzes ist grob fahrlässig. (T5)
- 2 Ob 299/04s
Auch; Beisatz: Unterlässt ein Wegehalter zumutbare Erhebungen, um sich (etwa durch Einsicht in ihm zur Verfügung stehende „Mappenpläne") über das Ausmaß der zu betreuenden Wegfläche Klarheit zu verschaffen und unterbleibt deshalb in Ansehung eines Wegstückes ein Auftrag zur Besorgung des Winterdienstes, ist der Eintritt eines Schadens nicht nur als möglich sondern geradezu wahrscheinlich vorauszusehen. (T6)
- 2 Ob 59/05y
Beis wie T2
- 6 Ob 70/06x
Beisatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrades stellt jedoch in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage dar. (T7)
- 2 Ob 19/06f
Entscheidungstext OGH 29.06.2006 2 Ob 19/06f
Beisatz: Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades ist die Schwere des Sorgfaltsverstoßes und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes, wobei diese Beurteilung stets nur nach den Umständen des Einzelfalles vorgenommen werden kann. (T8)
Beisatz: Hier: Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn der für jedermann erkennbare Niveauunterschied zwischen Fahrbahn und Bankett nicht behoben wird. (T9)
- 2 Ob 26/06x
Beis wie T2; Beisatz: Aus der Tatsache allein, dass die Unfallstelle zur Unfallszeit noch nicht gestreut war, ist noch kein grobes Verschulden ableitbar. (T10)
Veröff: SZ 2006/122
- 2 Ob 120/07x
Vgl auch; Beis wie T4
- 2 Ob 218/07h
Beis wie T7
- 2 Ob 115/08p
- 2 Ob 256/09z
Beis wie T2
- 4 Ob 211/11z
Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 211/11z
- 4 Ob 200/12h
Entscheidungstext OGH 28.11.2012 4 Ob 200/12h
- 1 Ob 214/12w
Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 214/12w
- 1 Ob 177/13f
Entscheidungstext OGH 17.10.2013 1 Ob 177/13f
Auch
- 2 Ob 61/14f
Entscheidungstext OGH 23.10.2014 2 Ob 61/14f
- 8 ObA 81/14s
Entscheidungstext OGH 19.12.2014 8 ObA 81/14s
Beisatz: Die Beurteilung eines konkreten Verhaltens als grob fahrlässig hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab. (T11)
- 2 Ob 155/14d
Entscheidungstext OGH 13.05.2015 2 Ob 155/14d
Beis wie T2, Beisatz: Hier: Einfahrt mit PKW in erkennbar überschwemmte Unterführung. (T12)
- 2 Ob 62/15d
Entscheidungstext OGH 13.05.2015 2 Ob 62/15d
Beis wie T2; Beisatz: Hier war die Gefahrenquelle leicht erkennbar; mit einem Verhalten, wie es zum konkreten Unfall führte, musste die Wegehalterin keinesfalls rechnen. (T13)
- 2 Ob 235/15w
Entscheidungstext OGH 31.08.2016 2 Ob 235/15w
Beis wie T2; Veröff: SZ 2016/86
- 2 Ob 37/17f
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 2 Ob 37/17f
- 6 Ob 39/17d
Entscheidungstext OGH 19.04.2017 6 Ob 39/17d
Beis ähnlich wie T3; Beis wie T10
- 8 Ob 137/18g
- 2 Ob 77/19s
Entscheidungstext OGH 22.10.2019 2 Ob 77/19s
Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Alle vier bis sechs Wochen stattfindende Kontrollen eines Straßennetzes; letzte Überprüfung vor etwa drei Wochen; Verneinung eines Organisationsverschuldens vertretbar. (T14)
- 6 Ob 117/20d
Beisatz: Hier: Bewusste Belassen der Wege eines Friedhofs in einem vereisten und verschneiten Zustand, ohne jeden regelmäßigen Winterdienst. (T15)
- 2 Ob 180/20i
Entscheidungstext OGH 25.02.2021 2 Ob 180/20i
Beis wie T2
- 2 Ob 16/21y
Entscheidungstext OGH 25.02.2021 2 Ob 16/21y
Beis wie T4; Beisatz: Hier: Wanderweg mit Seilsicherungen; die Seilsicherungsanlage wies im Unfallbereich schwere Mängel auf und war in einem äußerst schlechten Zustand; der Erstbeklagten war die Mangelhaftigkeit des Weges seit mehreren Jahren bekannt, die Zweitbeklagte wiederum kümmerte sich seit vielen Jahren gar nicht um den Weg; grobe Fahrlässigkeit vom Berufungsgericht jeweils vertretbar bejaht. (T16)
- 8 Ob 102/20p
Vgl
- 2 Ob 218/20b
Entscheidungstext OGH 26.05.2021 2 Ob 218/20b
Beis wie T2
- 2 Ob 177/21z
Beis wie T2; Beis wie T7; Beis wie T11; Beis wie T14
- 9 Ob 28/22s
Entscheidungstext OGH 30.06.2022 9 Ob 28/22s
Vgl; Beis wie T2