Norm
StGB §127 ERechtssatz
Diebstahl und Betrug sind darnach abzugrenzen, ob die Bereicherung mittels Gewahrsamsbruchs oder mittels Täuschung bewerkstelligt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0093746Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2010