Norm
ABGB §547Rechtssatz
Bis zur Einantwortung ist die Pflichtteilsklage gegen die Verlassenschaft zu richten und nicht gegen den erbserklärten Erben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012293Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.07.2013