RS OGH 1983/3/25 6Ob593/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1983
beobachten
merken

Norm

AußStrG §14 Abs2 B3
ZPO §502 CA1

Rechtssatz

Geht die 2.Instanz in ihrer Entscheidung einerseits davon aus, daß die Ehe der Kindeseltern aus dem Alleinverschulden der Ehefrau geschieden wurde, andererseits, daß der Ehemann, weil die Ehe aus seinem Verschulden geschieden wurde, der Mutter des Kindes gegenüber gemäß § 66 EheG voll unterhaltspflichtig sei, so ist diese Entscheidung so widerspruchsvoll und unverständlich, daß von einer Vornahme der Bemessung des gesetzlichen Unterhalts nicht gesprochen werden kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 593/83
    Entscheidungstext OGH 25.03.1983 6 Ob 593/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0104916

Dokumentnummer

JJR_19830325_OGH0002_0060OB00593_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten