RS OGH 1983/3/25 6Ob757/81 (6Ob758/81 - 6Ob761/81)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1983
beobachten
merken

Norm

ABGB §1299 D
NO §5 Abs3

Rechtssatz

Sorgfaltsverletzung und Pflichtverletzung eines Notars als Vertragsverfasser sind gegeben, wenn nach den konkreten Umständen besonderer Anlaß und Grund für eine Nachprüfung des jeweils in Form von formularmäßigen Kaufanboten mitgeteilten Vertragsinhaltes durch ihn vorliegt, ob die offentsichtlich angestrebte anteilsmäßige Beteiligung mehrerer Liegenschaftserwerber an der Liegenschaft bei den in den einzelnen Kaufverträgen angegebenen Verhältnissen richtig und rechnerisch überhaupt durchführbar zum Ausdruck kommt. (Die Summe der Zähler der Miteigentumsquoten weit größer als der Nenner).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 757/81
    Entscheidungstext OGH 25.03.1983 6 Ob 757/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026416

Dokumentnummer

JJR_19830325_OGH0002_0060OB00757_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten