Norm
ABGB §1299 DRechtssatz
Sorgfaltsverletzung und Pflichtverletzung eines Notars als Vertragsverfasser sind gegeben, wenn nach den konkreten Umständen besonderer Anlaß und Grund für eine Nachprüfung des jeweils in Form von formularmäßigen Kaufanboten mitgeteilten Vertragsinhaltes durch ihn vorliegt, ob die offentsichtlich angestrebte anteilsmäßige Beteiligung mehrerer Liegenschaftserwerber an der Liegenschaft bei den in den einzelnen Kaufverträgen angegebenen Verhältnissen richtig und rechnerisch überhaupt durchführbar zum Ausdruck kommt. (Die Summe der Zähler der Miteigentumsquoten weit größer als der Nenner).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026416Dokumentnummer
JJR_19830325_OGH0002_0060OB00757_8100000_001