Norm
StGB §12 CRechtssatz
Die funktionale Einheitstäterschaft interpretiert dogmatisch unterschiedliche Täterschaftsformen (Erscheinungsformen des Verbrechens) als untereinander vollkommen gleichrangig und erlaubt ungeachtet der rechtlichen Artung des jeweiligen Tatbeitrags eine Bestrafung des Delinquenten je nach seiner ihn persönlich treffenden Schuld.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090643Dokumentnummer
JJR_19830407_OGH0002_0130OS00045_8300000_001