Norm
HbG §2 Z1Rechtssatz
Der rechtlichen Qualifikation als Hausbesorger steht nicht entgegen, daß der Dienstnehmer eine Reihe der in § 4 Abs 1 HbG aufgezählten Reinigungsarbeiten deshalb nicht ausführen konnte, weil für solche Tätigkeiten in einer modernen Wohnhausanlage ganz einfach die Voraussetzungen fehlen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0062876Dokumentnummer
JJR_19830412_OGH0002_0040OB00020_8200000_004