Norm
UrhG §5 Abs2Rechtssatz
Eine selbständige Neuschöpfung im Sinne des § 5 Abs 2 UrhG, bei welcher das benutzte Werk völlig in den Hintergrund tritt, ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Übereinstimmung mit dem benützten Werk nur im Thema, der Idee, dem Stoff oder der Problemstellung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0076452Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2022