Norm
ABGB §484Rechtssatz
Eine Mehrbelastung des dienenden Grundstückes bei Teilung des herrschenden ist dann zulässig, wenn bei der Bestellung der Dienstbarkeit an eine durch Teilung des herrschenden Grundstückes künftig entstehende Mehrbelastung gedacht wurde oder daran nach den Umständen zu denken war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011815Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2021