Norm
GmbHG §2Rechtssatz
Eine vom Geschäftsführer der Gesellschaft für diese vor deren Eintragung ins Handelsregister gleichzeitig mit dem Gründungsvertrag erteilte Generalvollmacht wird mit der Eintragung der Gesellschaft wirksam, ohne daß es nach diesem Zeitpunkt eines Genehmigungsaktes bedürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0059426Dokumentnummer
JJR_19830413_OGH0002_0010OB00537_8300000_001