Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Ist die Bestimmung über die Höhe des Vergütungsbetrages gem § 879 Abs 3 ABGB nichtig, führt dies nicht zum gänzlichen Wegfall dieser Vertragsbestimmung; die Konventionalstrafe ist vom Gericht in einer Höhe festzusetzen, daß sie nach § 879 Abs 3 ABGB nicht zu beanstanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016935Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015