Norm
StGB §304Rechtssatz
"Amtsgeschäfte" im Sinne des § 304 StGB sind nicht bloß Rechtshandlungen der Beamten, sondern auch Verrichtungen tatsächlicher Art (hier: Tätigkeit eines mit der Masse und Qualitätskontrolle befaßten und zur diesbezüglichen Überprüfung der von den bauausführenden Firmen vorgelegten Rechnungen eingesetzten Hilfsbauleiters der BGV).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096082Dokumentnummer
JJR_19830414_OGH0002_0120OS00023_8300000_001