Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der den Fahrstreifen wechselt, ohne den Nachfolgeverkehr zu beachten, gegenüber dem im anderen Fahrstreifen Nachfolgenden, der eine um siebzig Prozent überhöhte Geschwindigkeit einhält, und den seit neun Sekunden in Tätigkeit befindlichen Blinker und eine auffällige Geschwindigkeitsverminderung des Gegners vor dem Fahrstreifenwechsel nicht beachtet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0027380Dokumentnummer
JJR_19830421_OGH0002_0080OB00069_8300000_001