RS OGH 1983/4/22 3StR25/83

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Veröffentlicht am 22.04.1983
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Norm

StGB §79
StGB §96

Rechtssatz

1. Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen in Sinne der Tötungsdelikte wird, nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden.

2. Zur Abgrenzung von strafloser fahrlässiger Abtreibung und fahrlässiger Tötung.

Veröff: MDR 1983,765

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1983:RS0103806

Dokumentnummer

JJR_19830422_AUSL000_003STR00025_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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