Norm
AngG §27 DRechtssatz
Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht jeder Tätigkeit, sondern nur der in einer Vertrauensstellung, ähnlich der tatbildmäßigen (wie hier als Lagerverwalter), im Wege.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vorstrafe, Straftat, LeumundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0029274Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00076_8200000_001