RS OGH 1983/4/26 5Ob538/82, 1Ob547/88, 7Ob630/89, 7Ob625/91, 1Ob1538/95, 1Ob617/95, 2Ob112/00k, 6Ob4

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Veröffentlicht am 26.04.1983
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Norm

ABGB §870 CII

Rechtssatz

List ist bewusste Täuschung und immer dann anzunehmen, wenn der Vertragspartner durch vorsätzliche Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen in Irrtum geführt oder in seinem Irrtum belassen oder sogar bestärkt und hiedurch zum Abschluss des angestrebten Vertrags veranlasst wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014805

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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