Norm
StGB §11 GRechtssatz
Der Wahrspruch der Geschwornen über eine Zusatzfrage nach Zurechnungsunfähigkeit ist nicht mit einem materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrund, sondern nur im Wege einer Anfechtung der Fragestellung (Z 6) oder der darauf bezogenen Rechtsbelehrung (Z 8) bekämpfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018