RS OGH 1983/4/26 10Os41/83, 14Os143/87, 13Os24/90

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Veröffentlicht am 26.04.1983
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Norm

StGB §130

Rechtssatz

Auch bei der Beurteilung, ob die aus einer fortlaufenden Einnahmsquelle resultierenden diebischen Einkünfte die Bagatellgrenze übersteigen, kommt es auf die Absicht des Täters an und nicht auf den tatsächlichen Erfolg.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094274

Dokumentnummer

JJR_19830426_OGH0002_0100OS00041_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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