Norm
DHG §7Rechtssatz
§ 7 DHG ist auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung und nicht auf deren Folgen, also auch nicht darauf abgestellt, daß die Aufrechnung auf den Zeitpunkt zurückwirkt, zu dem sich Forderung und Gegenforderung aufrecht gegenüberstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0055178Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00034_8300000_006