Norm
EO §353 IARechtssatz
Lautet der Exekutionstitel nicht auf Vornahme von Arbeiten "durch befugte Professionisten", sondern ausdrücklich auf die Vornahme von Arbeiten durch eine ganz bestimmte Firma, so kann letztere Variante zur erteren ein Mehr oder ein Weniger bedeuten. Jedoch steht letztere Variante zur ersteren nicht im Verhältnis eines aliud, sondern ist vielmehr im Antrag, die Arbeiten durch irgendwelche befugte Professionisten vornehmen zu lassen, das Minus enthalten, sie durch einen ganz bestimmten befugten Professionisten vornehmen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0004641Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.11.2012