Norm
EisbEG §30Rechtssatz
Eine aufgetragene Änderung zum Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn mit dem bekämpften Beschluß des Rekursgerichtes die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben wurde, mit der der Antrag auf Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung als unzulässig "abgewiesen" wurde. Eine solche unzulässige Gegenäußerung ist zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058087Dokumentnummer
JJR_19830503_OGH0002_0050OB00592_8200000_004