RS OGH 1983/5/3 5Ob592/82

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Veröffentlicht am 03.05.1983
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Norm

EisbEG §30

Rechtssatz

Eine aufgetragene Änderung zum Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn mit dem bekämpften Beschluß des Rekursgerichtes die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben wurde, mit der der Antrag auf Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung als unzulässig "abgewiesen" wurde. Eine solche unzulässige Gegenäußerung ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 592/82
    Entscheidungstext OGH 03.05.1983 5 Ob 592/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058087

Dokumentnummer

JJR_19830503_OGH0002_0050OB00592_8200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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