Norm
BStG §20 Abs3Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen; aber auch der im Anschluß an Kühne (EvBl 1981, 141 f, 148) vertretenen Ansicht, daß die Regelung der beiden Bestimmungen zueinander und zu den §§ 33 ff EisbEG "in inneren Widersprüchen" stünde und zufolge Art 6 MRK sowie Art 1 des 1.Zusatzprotokolls zur MRK verfassungsrechtlich bedenklich erschiene, kann nicht beigepflichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053707Dokumentnummer
JJR_19830503_OGH0002_0050OB00592_8200000_001