RS OGH 1983/5/5 13Os57/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1983
beobachten
merken

Norm

StPO §34 Abs2 A

Rechtssatz

§ 34 Abs 2 letzter Fall StPO richtet sich ausschließlich an das Ermessen des Staatsanwalts; die Ausübung dieses Ermessens ist der Überprüfung durch die Gerichte entzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0097014

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten