Norm
UWG §14 A1Rechtssatz
Gegenüber dem auf Löschung einer Firma gerichteten Leistungsbegehren ist ein Begehren auf - gänzliche oder teilweise - Unterlassung des Gebrauches dieser Firma kein minus, sondern ein aliud.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041169Dokumentnummer
JJR_19830510_OGH0002_0040OB00327_8200000_001