Norm
KO §21 Abs1Rechtssatz
Die Schadenersatzansprüche, die sich aus der Ausübung des gesetzlichen Rechtes des Masseverwalters zur Auflösung der Leasingverträge infolge Konkurses über das Vermögen des gemeinschuldnerischen Leasingnehmers ergeben, sind - gleichviel ob man nach der Anordnung des § 21 Abs 1 letzter Fall KO oder nach jener des § 23 Abs 1 KO urteilt - jedenfalls von einem Verschulden des Gemeinschuldners nicht abhängige Schadenersatzansprüche als Konkursforderung (§ 53 KO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064537Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2014