Norm
ABGB §956Rechtssatz
Die Übergabe einer Sache mit der widerruflichen Abrede, der Empfänger solle beim Tod des Übergebers Eigentümer der Sache werden (Übergabe auf den Todesfall), ist ohne Einhaltung der Formvorschriften für letztwillige Verfügungen unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0019171Dokumentnummer
JJR_19830519_OGH0002_0060OB00625_8200000_002