RS OGH 1983/5/26 7Ob601/83

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Veröffentlicht am 26.05.1983
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Norm

ZPO §411 G

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines Beschlusses, mit dem ein Rekurs als unzulässig zurückgewiesen wird, ist nicht davon abhängig, ob dieser Beschluß auch einer anderen Partei des Verfahrens zugestellt wurde (die bereits die unzulässig angefochtene Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ließ).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 601/83
    Entscheidungstext OGH 26.05.1983 7 Ob 601/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0041325

Dokumentnummer

JJR_19830526_OGH0002_0070OB00601_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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