Norm
AngG §27 Z4 E4aRechtssatz
Die fehlende Tatbestandsmäßigkeit verschiedener Entlassungsgründe kann nicht durch eine Mehrzahl nicht tatbestandsmäßiger Entlassungsgründe ersetzt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, mehrere, Häufung, Ersatz, Hilfsarbeiter, Lehrverhältnis, Pflichtenvernachlässigung, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0029426Dokumentnummer
JJR_19830531_OGH0002_0040OB00058_8300000_001