RS OGH 1983/5/31 4Ob344/83

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Veröffentlicht am 31.05.1983
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Norm

UWG §2 D1
UWG §2 D3

Rechtssatz

Für die Gefahr einer Irreführung hinsichtlich der Herkunft einer Ware kommt es auch darauf an, ob eine Aufklärung von nichtinformierten Personen durch den Händler über die ausländische Herkunft der Waren erwartet werden kann. Es ist dabei zu unterscheiden, ob eine solche Frage eine wesentliche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes betrifft und nicht - wie hier - bloß ein allfälliges Motiv für den Kaufentschluß ist. - "Austria-A".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 344/83
    Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 344/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0078307

Dokumentnummer

JJR_19830531_OGH0002_0040OB00344_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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