RS OGH 1983/6/1 1Ob596/83, 3Ob2413/96s, 10Ob38/03s, 4Ob53/08k, 7Ob253/09w, 5Ob57/13p, 9Ob53/16h

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Veröffentlicht am 01.06.1983
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Norm

ABGB §364 Abs2 B2
ABGB §364 Abs2 C
ABGB §1096 A1

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Maßes der Lärmbeeinträchtigung, die der Mieter noch hinnehmen muss, sind die Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB analog heranzuziehen. Auch Einwirkungen, die sich als eine Änderung gegenüber dem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages darstellen, sind vom Mieter zu dulden, wenn sie das nach § 364 Abs 2 ABGB zulässige Maß nicht überschreiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0010567

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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