RS OGH 1983/6/1 1Ob562/83, 2Ob6/22d

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Veröffentlicht am 01.06.1983
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Norm

ZPO §507 Abs2

Rechtssatz

Mit der Revisionsbeantwortung kann der Revisionsgegner nur die Revisionsanträge bekämpfen. Ein darüber hinausgehender, verfehlter Antrag auf Abänderung des angefochtenen Urteils zugunsten des Revisionsgegners ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0043692

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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