Norm
ZPO §507 Abs2Rechtssatz
Mit der Revisionsbeantwortung kann der Revisionsgegner nur die Revisionsanträge bekämpfen. Ein darüber hinausgehender, verfehlter Antrag auf Abänderung des angefochtenen Urteils zugunsten des Revisionsgegners ist zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0043692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022